Der gestiefelte Kater

*** HINWEIS ***

Der Film wurde im September 2010 von ostalgica.de veröffentlicht (siehe Die Story von AV Adjust). Diese Seite dokumentiert im Sinne eines Archivs frühere Bemühungen um eine Veröffentlichung und ist inhaltlich nicht mehr aktuell.

"Wie kann man an die rekonstruierten DEFA-Synchronfassungen der "Katerfilme" gelangen?" - Das ist freilich jene Frage, die uns inzwischen mehrmals täglich erreicht. Hierzu müssen wir zunächst sagen, dass es sich dabei um ein rein privates Vorhaben, ein "Fanprojekt", handelt, vielleicht vergleichbar mit dem akribischen "Aufpolieren" und Überspielen der eigenen Langspielplatten-Sammlung auf CD. Das Ergebnis war nie für eine Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung vorgesehen. Aber wir würden natürlich gern jeden Interessierten an dem schönen Ergebnis dieses Projektes teilhaben lassen und die Filme in voller Länge zur Verfügung stellen. Allerdings - Sie ahnen es - dürfen wir nicht so einfach tun, was wir gern tun würden, weil Gesetze zum Schutze geistigen Eigentums und zu dessen Verwertung dem entgegenstehen dürften. Aber ist die Rechtslage in diesem konkreten Fall wirklich so aussichtslos? Vielleicht nicht! Wir möchten im Folgenden einmal den Stand der Dinge genauer darlegen und - um Mithilfe bitten:

Bislang hat sich herauskristallisiert, dass es - wie bei synchronisierten Filmen wahrscheinlich üblich - zwei Urheber- bzw. Verwertungsrechte gibt: eines am Bild und eines an der deutschen Tonfassung. Die Rechte am Bild liegen selbstredend bei der Produktionsfirma, der Toei Animation Co., Ltd. Allerdings wurden die Katerfilme weltweit von einer ganzen Reihe von Verlagen veröffentlicht, und zwar vor allem in der Ära vor der DVD auch auf nicht kopiergeschützten Medien (wie z.B. die erwähnte VHS-Kassette von Toppic). Besitzer einer solchen Ausgabe können also von ihrem Recht auf die Privatkopie Gebrauch machen und den "Kater" in geringer Stückzahl und unentgeltlich an "Freunde und Bekannte" weitergeben. Juristisch sauber aber eben nur als Kopie einer derjenigen Fassungen, die irgendwann einmal offiziell im Einzelhandel erschienen sind - also z.B. im japanischen Originalton, in englisch, russisch oder auch "westdeutsch".

Was hingegen die DEFA-Synchronisationen unserer rekonstruierten Filme angeht, so scheint die rechtliche Situation deutlich komplizierter zu sein. Zwar wurden sie seinerzeit in Kino und Fernsehen gewerblich aufgeführt, waren aber niemals und nirgendwo in irgendeiner Form käuflich erhältlich. Wenn also noch jemand - wie wir - diese Synchros besitzt, können diese somit nur aus privaten Mitschnitten vom TV oder aus dem Kinosaal stammen. Zum Anderen konnte bislang aber auch nicht wirklich geklärt werden, ob - und wenn ja wo - so etwas wie ein Original überhaupt noch existiert. Mit anderen Worten: Es ist nicht bekannt, ob ein vermeintlicher Rechteinhaber sein Verwertungsrecht tatsächlich ausüben könnte! Aus unserer Sicht ergeben sich daraus einige interessante Fragen:

Erstens: Besteht ein Recht auf eine Privatkopie auch dann, wenn der Film nie auf käuflichen Medienträgern veröffentlicht wurde? Wahrscheinlich ja. Immerhin ist bekannt, dass einige öffentlich-rechtliche Sender, namentlich das ZDF, Kopien für Privatleute zu moderaten Preisen anfertigen, sofern die Sendung dort mindestens einmal ausgestrahlt wurde und im Archiv verfügbar ist. Und zwar nicht nur von Eigenproduktionen, sondern tatsächlich auch von in- und ausländischen Kinofilmen, selbst wenn deren Vorführlizenz längst abgelaufen ist. Wer's nicht glaubt, kann sich beim ZDF mal den "Dunderklumpen" oder die "Roboter im Sternbild Kassiopeia" bestellen - es funktioniert! Auch für die Katerfilme sollte also diese Möglichkeit bestehen. Der MDR als (rechtlich vollwertiger?) Nachfolger des DDR-Fernsehens verhält sich Privatkopien gegenüber allerdings sehr zurückhaltend.

Der eigentliche Rechteinhaber an den DEFA-Synchronisationen dürfte aber die DEFA-Stiftung sein. Und diese beantwortete eine entsprechende Anfrage nach einer Kopie des deutschen Tons des "gestiefelten Katers" im September 2006 wie folgt:

Hallo,

leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit in weiter helfen, da die DEFA-Stiftung nur die Rechte an der Synchronisation und nicht am Bild hat. Deshalb ist es nicht möglich, den Film auf Video oder DVD in den Handel zu bringen, ihn auszustrahlen oder eine private Kopie für Sie zu erstellen. Bezugsquellen kann ich Ihnen nicht benennen. Die Toei Company Ltd. oder dessen Nachfolger könnten Ihnen eine Kopie in japanischer Sprache erstellen, aber das wird Ihnen nicht helfen. Auch ist es nicht möglich, sich dort das Bild und bei uns die Synchronisation zu beschaffen, da der Film kombiniert vorliegt. Das heißt Bild und Ton sind nicht von einander getrennt. Dies wäre ein unbezahlbar hoher finanzieller und technischer Aufwand. Es tut mir leid Ihnen keine andere Nachricht zukommen zu lassen.

Mit besten Grüßen
Manja Meister

defa-spektrum GmbH
Manja Meister
Geschäftsführerin
Chausseestr. 103
10115 Berlin

Interessant finden wir an diesem Brief vor allem, dass die Kopie nur des Synchrontones nicht aus juristischen Gründen, sondern mit dem Hinweis auf technische Aspekte verweigert wird. Heißt das, eine Privatkopie des Tons wäre - rein rechtlich gesehen - möglich?!

Somit drängt sich die zweite Frage auf: Lässt sich aus dem Recht auf die Privatkopie und die Informationsfreiheit eine Pflicht für öffentliche Medienanstalten ableiten, eine solche - wenn machbar - zu erstellen? Die Frage zielt vor allem auf jene Medienanstalten, die zumindest teilweise aus öffentlichen Mitteln (GEZ-Gebühren) finanziert werden. Wäre im vorliegenden Fall also der MDR verpflichtet, eine Privatkopie von Sendungen des DDR-Fernsehens zu erstellen, so wie es das ZDF bereits seit langem mit seinen eigenen Ausstrahlungen praktiziert? Warum ernten wir statt dessen nur Ablehungen?

Wenn wir den Brief der DEFA-Stiftung noch einmal lesen, sei eine kleine Spekulation gestattet: Worin soll bitte der "unbezahlbar hohe finanzielle und technische Aufwand" bestehen, statt eines DVD-Recorders, salopp gesagt, ein Kassettentonband an das Vorführgerät anzuschließen, oder, wenn es technisch eben nicht anders geht, erst wie üblich eine VHS- oder DVD-Kopie zu erstellen (die wir natürlich ebenfalls bezahlen würden) und für uns dann nur den Ton davon auf eine CD zu kopieren? Nun, wer sich mit den dort zur Verfügung stehenden Gerätschaften besser auskennt, möge unseren Dilettantismus entschuldigen und uns davon überzeugen, dass der technische Aufwand dafür tatsächlich unvertretbar hoch ist. Aber nach unserem derzeitigen Verständnis legt eine solch sonderbar argumentierte Ablehnung schon den Gedanken nahe, dass das nicht der wirkliche Grund sein kann. Aber was ist er dann? Besteht der unverhältnismäßig hohe Aufwand eventuell darin, nur wegen uns das Archiv nach dem Kater zu durchsuchen? Oder - können sie die DEFA-Synchro vielleicht nicht auffinden?

Daraus folgt die dritte Frage: Kann man von einem (vermeintlichen) Rechteinhaber einen Beweis fordern, dass sich der Gegenstand seines Anspruchs tatsächlich in seinem Besitz befindet? Falls ja, dann vermutlich nur gerichtlich, und, was die Übernahme der Verfahrenskosten angeht, mit sehr ungewissem Ausgang (wenn sie die Synchro doch noch haben, dann verliere ich als Kläger und dürfte den Prozess bezahlen). Andererseits wäre diese Information aber ausschlaggebend für den Status unserer rekonstruierten Fassungen. Was ist, wenn sich heraustellt, dass die Originale wirklich nicht mehr vorhanden sind? Wie regelt sich das Urheberrecht für verlorengegangene Werke? Und wer besitzt dann die Verwertungsrechte an eventuell noch erhaltenen Kopien?

Vielleicht gibt es aber noch einen ganz anderen Weg. Nicht nur uns dürfte inzwischen klargeworden sein, dass die Katerfilme auch ein nicht zu unterschätzendes Business-Potenzial bergen. Sollte es wirklich nicht möglich sein, ein DVD-Label für eine kommerzielle Veröffentlichung des "Katers" zu interessieren? Einem Medienverlag müsste es schließlich Kraft seines Amtes gelingen, die Original-Synchros aus dem Archivstaub zu befreien. In diesem Sinne möchten wir auch die hier gezeigten Filmausschnitte nicht als Copyright-Verletzung verstanden wissen, sondern im Gegenteil als eine Art "kostenlose Werbung", die das Interesse an den Filmen wachhält und sowohl Toei als auch Verlagen zeigt, womit sich Geld verdienen lässt. Also, liebe DVD-Chefs (und solche, die es werden wollen): Wenn Ihr noch eine Idee sucht, womit Ihr Euren neuen Sportwagen finanziert - wie wäre es mit einer Collector's Edition der vier erfolgreichsten japanischen Zeichentrickfilme aller Zeiten in deutschen Kinos als Doppel-DVD? Das sind die beiden "Katerfilme", die "Schatzinsel" sowie "Däumelinchen". Nur, bitte, bitte alle mit der "richtigen" Synchronisation, nämlich der aus den DEFA-Studios. Sonst reicht's höchstens für einen Ford Ka...

Wir sind keine Juristen und kein Medienverlag. Deshalb unsere Bitte: Falls jemand die Lösung der offenen Probleme mit dem Urheberrecht an den Katerfilmen und deren Veröffentlichung voranbringen kann, sich mit dem Urheber- und Verwertungsrecht sowie verwandten juristischen Themen auskennt, Kontakte zu DVD-Labels hat oder sonst irgendwie helfen kann oder möchte - BITTE MELDEN! Auf unserem Kater-Pinboard berichten wir über alle Fortschritte. Und wir hoffen, in nicht allzu ferner Zukunft diese Seite auf folgende zwei Sätze zusammenstreichen zu können: "Hier sind die Katerfilme! Viel Freude damit!"